Bürgerbefragung in der Beratung
Einstimmig hat der Rat der Stadt Brake beschlossen, eine Bürgerbefragung zur Steueraffäre “Schiefke” durchzuführen. Hierfür ist eine Satzung und eine Fragestellung notwendig. Die Satzung wurde von der Verwaltung jetzt an die Ratsmitglieder versandt und liegt den Fraktionen zur Beratung vor.
Im ersten Paragraphen wird in der Satzung deutlich darauf hingewiesen, warum die Bürgerbefragung stattfindet:
§ 1 Bürgerbefragung
“Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Strafbefehlsverfahren gegen den Bürgermeister Roland Schiefke führt der Rat der Stadt Brake (Unterweser) eine Bürgerbefragung nach § 22d NGO durch. Der Rat beabsichtigt, auf diesem Weg in seiner Meinungsbildung zum weiteren Vorgehen eine Unterstützung zu erhalten.
Das Ergebnis dieser Bürgerbefragung ist für den Rat nicht rechtlich bindend.”
Als Termin ist in der Satzung der 25. April 2010 angedacht. Die Befragung soll dann wie eine Kommunalwahl von statten gehen, mit Wahllokalen die von 8 – 18 Uhr geöffnet sind. Ebenso soll es die Möglichkeit der Briefwahl geben und ein mobiles Wahlbüro wird die Altenheime und das Krankenhaus anfahren.
Diskussion um Fragestellung
Über die Fragestellung ist bereits am Montag bei einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden diskutiert worden. Die SPD sprach sich für ein bis zwei einleitende Sätze zur Thematik auf dem Stimmzettel aus. Daniel Stellmann, Fraktionsvorsitzender der CDU/GRÜNE-Gruppe erklärte dazu, dass man in ein bis zwei Sätzen nicht informieren könne, sondern nur beeinflussen. Wenn man eine ehrliche Meinung der Bürger einhole möchte, dürfe man sie nicht vor der Stimmabgabe beeinflussen erklärt Stellmann seine Haltung. Die Verwaltung wurde daher beauftragt zu prüfen, ob einleitende Sätze auf dem Stimmzettel erforderlich oder verboten sind.
Robert Thiele, Experte für die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) beim Städtetag, hat diese Frage geprüft und gibt die Empfehlung, eine “möglichst objektiv gehaltene, neutrale Fragestellung zu wählen”. Die Bürgerbefragung hat keine rechtliche Bindekraft an die Entscheidung im Rat. Sie soll die Ratsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung lediglich unterstützen. Grade aus diesem Grund sollte der Rat vorher vermeinden, mit einer subjektiven Fragestellung oder einleitenden Sätzen zu beeinflussen. Weiterhin könne man die Regeln anwenden, die auch für andere Wahlen gelten. Auch hier ist eine Beeinflussung nicht erlaubt – es sollen “freie Wahlen” stattfinden. Thiele schlägt die Fragestellung
“Soll der Rat ein Abwahlverfahren einleiten?”
vor. Dieser Vorschlag sorgt bei dem SPD-Vorsitzenden Ingo Logemann für Empörung. Die Fragestellung strotze aber vor Neutralität echauffiert sich Logemann in der Kreiszeitung. Er ist sich anscheinend sicher, dass die Bürger die Fragestellung nicht verstehen werden:
“Das muss der normale Mensch erst einmal übersetzen.”
Er schließt sich der Fragestellung an, die bereits von der CDU in den Raum gestellt wurde:
“Soll Roland Schiefke weiter Bürgermeister der Stadt Brake bleiben?”
Sollte es doch zu der von Thiele vorgeschlagenen Fragestellung kommen pocht der Sozialdemokrat Logemann auf den Zusatz “vorbestrafte Bürgermeister”. Der Fraktionsvorsitzende der WGB, Walter Erfmann, beharrt trotz der Klarstellung von Theiele auf einleitende Worte:
“Die dürfen keine Wertung in die Frage bringen. Aber es muss ja jeder wissen, warum er abstimmt, bevor er sein Kreuz macht.”
Über die Satzung und die Fragestellung wird der Rat am 11. März auf einer Ratssitzung beraten und auch entscheiden. Der Rat wird gut beraten sein, auf eine wie auch immer geartete Beeinflussung der Bürger bei der ihrer Stimmabgabe zu verzichten.
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